Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB IWM Music GmbH

1. Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlicher Bestätigung. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

2. Bestellung und Vertragsschluss

Bestellungen bedürfen stets der Schriftform. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen, den Darstellungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. IWM Music ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor. Die Homepage von IWM Music ist eine reine Informationsplattform ohne Kaufoption. Der Eingang aller Anfragen des Vertragspartners wird durch die Übersendung einer elektronisch generierten Zugangsbestätigung bestätigt. Die Zugangsbestätigung führt nicht zu einem Vertragsschluss. Nach Erhalt der Anfrage erstellt IWM Music ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch den Vertragspartner zustande. Soweit abweichend von dem, dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot, Mehrleistungen durch IWM Music erbracht werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. IWM Music wird den Vertragspartner über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen. Die Mitarbeiter von IWM Music stehen jeder Zeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag über eine Hotline telefonisch zu erreichen. Mit Abholung, Lieferung und/oder Entgegennahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein.

HINWEIS: Verbrauchern und Endkunden im Sinne des Fernabsatzrechts, stehen nach dem Vertragsschluss kein Widerrufsrecht zu, wenn ein spezifischer Termin oder einen Zeitraum vorgesehen ist und/oder eine bestimmte Kundenkonfiguration vorgenommen wird.

3. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner

Bis zu einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto hat der Kunde die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen, bis 3 Tage vor Mietbeginn, ohne Stornogebühren, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eine Stornierung durch den Kunden innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn ein, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Mietpreises fällig.

Ab einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto tritt folgende Regelung in Kraft:

Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.

Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird

• ab 29 Tage vor Beginn der Bestellung 25% der vereinbarten Vergütung

• bis 20 Tage vor Beginn der Bestellung 50% der vereinbarten Vergütung

• bis 10 Tage vor Beginn der Bestellung die volle Vergütung fällig

4. Höhere Gewalt

Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten bzw. der Leistungserbringung, werden die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen aus dem Auftrag/Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Lieferungen und Leistungen auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Vertragsparteien berechtigt, den Auftrag/Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Seuchen und geologische Veränderungen und Einwirkungen. Zur höheren Gewalt zählen Erkrankungen mit mäßigen Folgen nicht, soweit nicht vom Robert-Koch Institut eine Seuchenwarnung ausgesprochen worden ist.

Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt die anderen Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) mit allen Einzelheiten in Kenntnis zu setzen. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

5. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Vertragspartner bzw. bei Abholung durch den Vertragspartner bei IWM Music. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe durch den Vertragspartner bei IWM Music bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Ist, sofern Abholung vereinbart ist, die Abholung beim Vertragspartner, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Anlieferung und Abholung erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr.

6. Preise, Kaution und Bezahlung

Alle Preise sind freibleibend; sie gelten ab unserem Lager in Berlin. Preise von IWM Music verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Berlin (Erfüllungsort). Kosten für Transport/Lieferung und Transportversicherung/ eventuell zusätzlich vereinbarte Versicherungen /Spesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Sollte der Transport/Lieferung gewünscht sein, muss dies vom Vertragspartner erklärt werden. Dann werden die Transport- und/oder Versandkosten im Angebot ausdrücklich aufgeführt. Die Preise des Angebotes stellen Endpreise dar – d. h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Umsatzsteuer, eventuell anfallende Versicherungskosten usw. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Vertragspartner zu zahlen sein. IWM Music behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner nach Wiedereingang der Geräte, inklusive allen Zubehörs und in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte (§ 4 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von IWM Music von der Kaution einbehalten. Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Vertragspartner erstattet. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache in bar. Wir behalten uns Vorauskasse vor. Nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch IWM Music ist die Zahlung über PayPal möglich. Alle dabei übertragenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Eine Zahlung per Nachnahme ist nicht möglich. Die Zahlung per Rechnungen ist grundsätzlich ausgeschlossen und muss vorab bei IWM Music angefragt und schriftlich bestätigt werden. Scheckzahlungen und Lastschriftverfahren sind ausgeschlossen. Gegen die Zahlungsansprüche von IWM Music aus dem Vertrag steht dem Vertragspartner ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.

7. Lieferung und Lieferfristen

Lieferungen erfolgen, sofern vereinbart, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferungen sind von dem Vertragspartner zu übernehmen, unverzüglich auf Richtigkeit, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. Verspätete Rügen werden nicht anerkannt. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, unfrei ab unserem Lager in Berlin. Schadensersatz bei Lieferverzug kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Für den Fall der Lieferung und im Rahmen der Durchführung der Lieferung sind die AGB des Spediteurs zu beachten. Besonders weist IWM Music darauf hin, dass viele Spediteure eine eigene Haftung für die schadensfreie und fristgerechte Lieferung ausschließen.

8. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderslautenden Bedingungen vereinbart wurden, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzug und Berücksichtigung von Skonti durch den Kunden zu leisten. Bei Ausbleiben der Zahlung ist IWM Music ist berechtigt die Herausgabe der Ware/Mietsache zu verweigern. Mit Ausnahme gesonderter schriftlicher Vereinbarungen, sind Rechnungen durch den Kunden unverzüglich bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache auszugleichen. Sofern die Zahlung auf Rechnung ausnahmsweise schriftlich bestätigt wurde und der Kunde nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt (Zahlungsziel auf der Rechnung) zahlt, ist der Kunde im Verzug. IWM Music ist dann berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Ist kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart, gilt als Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungszugang.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist IWM Music berechtigt – unabhängig von der Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages – eine Bearbeitungspauschale von bis zu 40,00 EUR zu berechnen. Diese sind in jedem Fall durch den Schuldner zu tragen. Befinden sich beim Eintritt des Verzuges Waren/Mietgegenstände noch beim Kunden, ist IWM Music berechtigt die Mietgegenstände/Waren zurückzuholen. Für den Fall das zwischen den Parteien nicht unproblematisch feststeht, wann die Rechnung/Zahlungsaufstellung zugestellt wurde, gilt der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung als Zustellung.

9. Montage

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Montage- und Aufstellarbeiten zu leisten, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen. Montageleistungen werden von uns nur auf Wunsch und nach Absprache durchgeführt. Sollten darüber hinaus Montagearbeiten notwendig werden, um den im Angebot vereinbarten Erfolg zu erreichen oder die gebotene Sicherheit zu gewährleisten, werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. IWM Music wird zusätzliche Montagearbeiten stets und umgehend mit dem Vertragspartner besprechen. Eine Haftung für Montagearbeiten, die nicht durch unsere Mitarbeiter durchgeführt wurden, ist ausgeschlossen. Montagearbeiten die durch IWM Music durchgeführt werden, verändern nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache. Insbesondere entsteht durch Montagearbeiten für IWM Music keine Sicherungspflicht bezüglich der Ware/Mietsache gegen Diebstahl bzw. den unerlaubten Zugriff Dritter.

10. Behandlung von Mietgut

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. BITTE BEACHTEN! • Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die in einem Kfz transportierten Geräte/Anlagen nicht unbeaufsichtigt im Wagen zu hinterlassen. • Insbesondere aber nicht abschließend sichert der Vertragspartner die gemieteten Geräte/Anlagen gegen Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit), Sand, Staub und Meerwasser. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt sein. Wenn eine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, muss zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde bereitstehen.

11. Rücknahme des Mietgutes

Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager des Vermieters abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Der Vermieter behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Im Falle des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinzubehör hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert zu erstatten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Speziell für Hussen und andere mehrfach verwendbare Stoffe gilt: Werden diese durch eine Reinigung nicht vollständig sauber, stellt IWM Music dem Vertragspartner deren Neuwert in Rechnung.

12. Schäden, Verlust, unvollständige Rückgabe

Allgemein

IWM Music erhebt für die Bearbeitung von Reparaturen und Wiederbeschaffungen eine Aufwandsentschädigung. Bis zu einem zu ersetzenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 100,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 20,-€ Ab einem Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 101,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 50,-€ Kümmert sich der Vertragspartner um die Wiederbeschaffung vollständig selbstständig ohne das IWM Music ein Aufwand entsteht, entfällt die Entschädigung. Reparaturen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Reparaturen werden nur durch IWM Music beauftragt oder durchgeführt. IWM Music ist berechtigt Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen. Der Vertragspartner ersetzt den durch den Ausfall entstehenden Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden die durch eine verspätete Rückgabe bei IWM Music entstehen oder gegenüber IWM Music geltend gemacht werden.

Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Vertragspartner der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt. Die IWM Music ist verpflichtet die Wiederbeschaffung/Reparatur ohne schuldhafte Verzögerung abzuwickeln. Sollte sich der Ausfall durch Verschulden der IWM Music verlängern, wird der Vertragspartner von der entsprechenden Verpflichtung frei. Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teilen der Mietsache. Der Grund des Verlustes ist nicht relevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Vertragspartner den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.

Option: Versicherung über IWM Music

Der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich bei Vertragsschluss damit einverstanden, dass Mietsachen während seiner Nutzung versichert sind. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner. Sie werden ausgewiesen. Die Versicherung schließt sämtliche Mietgegenstände, welche der Kunde über IWM Music bzw. deren Subunternehmer bezieht, ein. Hierfür ist im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % des Versicherungswertes, mindestens 1.000,00 €, höchstens 15.000,00 € durch den Vertragspartner zu tragen. Bei Schäden durch Diebstahl aus Kfz, einfachen Diebstahl, Raub und Plünderung außerhalb des stationären Versicherungsortes, sowie bei Schäden durch Unterschlagung und/oder Betrug entfällt die Höchstgrenze von 15.000,00 €. Bei den Versicherungen handelt es sich um „Allgemeine Gefahrendeckung im Rahmen einer“: 1. Elektronikversicherung (Hinweis ABE 2008 Abs. A § 2 versicherte Gefahren und Schäden) – website (Verweis Bedingungen AVB Ausstellung 2008) – website

BITTE BEACHTEN!

Liegt ein Diebstahl vor oder ein sonstiger Fall von Entwendung, so ist in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen. Bitte lassen Sie sich von dem aufnehmenden Polizeibeamten den Namen, die Dienststelle (inkl. Anschrift) sowie die Tagebuchnummer bzw. das Aktenzeichen geben.

13. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.

14. Gefahrenübergang

Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache geht bei Lieferung durch eigene Fahrzeuge der IWM Music mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Wird die Ware/Mietsache durch ein von IWM Music beauftragtes Unternehmen oder durch den Vertragspartner selbst bzw. durch einen vom Vertragspartner privat beauftragten Dritten (Abholer) transportiert, so geht die Gefahr mit der der Beladung des Fahrzeuges des Drittunternehmers oder der Übergabe an den Vertragspartner bzw. den Abholer auf den Vertragspartner über.

BITTE BEACHTEN!

Ist zusätzlich zum/zur Verkauf/Vermietung die Betreuung einer Veranstaltung und/oder die Montage der Ware/Mietsache vereinbart worden, bleibt es beim beschriebenen Gefahrenübergang. IWM Music treffen in keinem Fall gesteigerte Sicherungspflichten für den Fall von Beschädigung und Verlust. Ausgenommen sind Fälle in denen Mitarbeiter von IWM Music die Schäden selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Ausdrücklich nicht ausgenommen sind Fälle von Verlust bzw. Diebstahl. Dies gilt vor allem auch, wenn der Abbau nicht umgehend erfolgen kann oder soll.

15. Künstler

Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler innerhalb von 2 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der Künstlergage, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig.

16. Rücktritt von Verträgen

IWM Music behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

17. Gewährleistung

Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kontaktiert unmittelbar nach Feststellung eines Mangels IWM Music. Dazu steht ihm eine 24h Hotline zur Verfügung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen. Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Vertragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.

18. Haftung

IWM Music haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von IWM Music oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IWM Music nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet IWM Music nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von IWM Music ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf € 150.000,– und bei Bearbeitungsschäden auf € 10.000,– begrenzt. Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Satz 3 gehaftet wird. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Jegliche sonstige Haftung von IWM Music ist ausgeschlossen.

19. Datenschutz

Datenschutzrichtlinien

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten

1. Allgemeines

I. Aufträge für den Bezug von Leistungen gelten ausschließlich nach Vorgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme eines Auftrages erklärt der Auftragnehmer seine Akzeptanz mit unseren Bedingungen. Wird unser Auftrag vom Auftragnehmer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten unabhängig davon ausschließlich unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Möchte der Auftragnehmer zu seinen Bedingungen abschließen, hat er uns in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, den Auftrag zurückzuziehen. Unsere Bedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen, sofern sie nur einmal mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart waren.

II. Die AGB’s gelten, unabhängig davon, ob wir den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilen.

2. Auftragsabwicklung

I. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers haben exakt den vorab vereinbarten Inhalten zu entsprechen.

II. Die in unserer Bestellung ausgewiesenen Ausführungen und Preise sind bindend.

III. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die von uns angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

IV. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift zu übermitteln.

V. Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle Dokumente und Zertifikate im Vorfeld für die dem Auftrag zu Grunde liegende Eventmodule und Produkte, auf Nachfrage, vorzulegen. Werden diese Dokumente nicht vorgelegt, haftet im Falle eines nicht ordnungsgemäßen Ablaufes der Auftragnehmer vollumfänglich, nebst geltend zu machender Ersatz-, Aufwands- und Ausfallkosten.

VI. Alle Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich und erfolgen kostenlos.

3. Auftragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer nur dann zu vergüten, wenn sie einen tatsächlichen Mehraufwand erfordern und der Auftragnehmer etwaige Mehrkosten rechtzeitig und vorab schriftlich ankündigt und darlegt.

4. Gefahrenübergang/Abnahme

In allen Fällen geht der Gefahrenübergang erst nach Abnahme der für den Auftrag zu Grunde liegenden Eventmodule auf uns über. Die Zeit und der Ort der Abnahme ergeben sich aus der Bestellung.

5. Mängelrüge

I. Qualitäts- und Mengenprüfungen erfolgen nach Eingang an die von uns angegebene Lieferanschrift durch eine entsprechend autorisierte Person. Hierbei festgestellte Mängel oder Falschlieferungen gelten als offene Mängel. Bei der Eingangsprüfung nicht gefundene Mängel gelten als versteckte Mängel.

II. Beeinträchtigen etwaige offene bzw. versteckte Mängel den Erfolg des Auftrages, so sind diese Mängel unverzüglich durch den Auftragnehmer anzuzeigen und zu beheben. Bei Vorliegen eines Mangels, z. B. durch Prüfung nach Eingang/Ankunft, gilt ein Erfüllungs-, Nachbesserungs–und Mängelbeseitigungsanspruch. Zudem sind wir berechtigt, ebenfalls im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz zu fordern, wenn der Auftragnehmer nicht belegt, dass ihm an dem Mangel kein Verschulden trifft. Dies gilt ebenfalls im Falle von Missachtung der Nebenpflichten durch den Auftragnehmer.

III. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages durch offene und/oder versteckte Mängel, sind wir einhergehend berechtigt, entsprechende Mehr- und/oder Ausfallkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

6. Fristsetzungen

Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs- oder Mängelbeseitigungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, sind wir berechtigt, diese so festzulegen, dass wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig, auf Kosten des Auftragnehmers, vergeben können.

7. Sonderbedingungen

I. Der Auftragnehmer hat das vereinbarte, für den Auftrag zu Grunde liegende, Eventmodul und/oder die zu erbringende Leistung persönlich, durch seine Mitarbeiter oder ausgesuchte Kurierdienste zu erbringen.

II. Wir sind berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Requisiten, technische Effekte und den Ort der Erbringung vorzugeben. Soweit durch derartige Anweisungen nach

Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Absprache mit uns übernommen.

III. Soweit nichts anderes vereinbart, beinhaltet die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden Kosten, z. B. die Vergütung für eventuell benötigte Hilfskräfte, weitere Requisiten oder ähnliches. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer im eigenen Namen und für die eigene Rechnung ab. Die Abrechnung erfolgt, soweit kein Festpreis vereinbart ist, unter Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege.

IV. In speziellen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet von Auftraggebern, Kunden und anderen Rechtsinhabern einen ihm von uns vorgelegten Revers zu unterzeichnen bzw. unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden ausschließt.

V. Vereinbarungen mit Dritten in unserem oder unseres Kunden Namen benötigen der vorherigen Zustimmung durch uns oder unseren Kunden.

8. Kundenschutz

I. Ein direkter Kontakt zwischen unserem Kunden und dem Auftragnehmer ist unzulässig. Dies gilt sowohl für die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers zu unserem Kunden, sowie im umgekehrten Fall.

II. Bei Anfragen unserer Kunden besteht eine sofortige Informationspflicht des Auftragnehmers uns gegenüber, zur Absprache über die weitere Vorgehensweise. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer zur absoluten Verschwiegenheit über laufende oder geplante bzw. angedachte Projekte gegenüber unserem Kunden und/oder unbeteiligten Dritten. Der Auftragnehmer verweist in jedem Fall an uns als Auftraggeber und Kontaktpartner.

Ausnahme: Es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart.

III. Bei jeglicher Missachtung obiger Regelungen behalten wir uns entsprechende Schadensersatzansprüche vor.

9. Nutzungsrechte

I. Der Auftragnehmer überlässt uns oder unserem Kunden alle für die werbliche Verwertung des Auftragsergebnisses erforderlichen, bei ihm oder bei von ihm beauftragten Dritten mit der Erstellung des Werks entstehenden oder zu dessen Verwertung erforderlichen, bereits bestehenden Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechten, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung, sofern nichts anderes

vereinbart ist. Die Rechteübertragung erfolgt mit der beidseitigen Willenserklärung zum Auftrag. Die Übertragung umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, sowie der Bearbeitung, einschließlich der Übersetzung und der Synchronisation. Sie umfasst alle bekannten Wiedergabeverfahren, insbesondere die Verwertung im Internet oder vergleichbaren Systemen.

II. Die Übertragung hat ohne Anspruch auf Urheberbenennung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf einen Kunden weiter zu übertragen, mit dem diesbezügliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen.

10. Rechte Dritter

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

11.Haftung gegenüber Dritten

In dem Falle, dass einem beteiligten bzw. unbeteiligten Dritten Schadensersatzsprüche jetwäiger Art, u.a. aus der Nutzung, entstehen, sind wir vom Auftragnehmer von der aus dem Fehler resultierenden Haftung freizustellen. Dies trifft insbesonders dann zu, wenn die Betreuung durch den Auftragsnehmer bzw. durch ihn autorisiertes Personal erfolgt.

12. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter, zur Auftragsabwicklung, sind diese entsprechend zu verpflichten.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma IWM Music GmbH. (Stand April 2020)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketverkauf

1. Gegenstand

Nachfolgend sind die Bedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten durch IWM Music GmbH sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen geregelt.
IWM Music GmbH verkauft Eintrittskarten ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Veranstalter. Vertragliche Beziehungen kommen nur zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. IWM Music GmbH tritt, wenn nicht anders genannt, nur als Vermittler auf.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sind zu beachten. Ablauf und Inhalt der Veranstaltung liegen in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter kommt erst dann zustande, wenn IWM Music GmbH die Auftragsbestätigung per Post, per Fax oder E-Mail des Veranstalters vorliegt. Diese steht unter der auflösenden Bedingung, dass bei verspätetem Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr in vollem Umfang vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt und im Veranstaltungskalender der IWM Music GmbH enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.

2. Zahlungsarten

Der Kunde zahlt seine Eintrittskarte(n) bar oder gegebenenfalls per Rechnung.

3. Gebühren

Der Verkaufspreis eines Tickets beinhaltet, wenn nicht anders ausgewiesen, keine Gebühren.

4, Auftragsabwicklung/Vorverkauf

Nur wie über dem Ticketshop angegeben.
Abwicklung erfolgt ausschließlich über Paylogic.
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB) findet keine Anwendung, da es sich hier um die Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einer Bestellung ausgeschlossen ist.

5. Umtausch/Rückgabe

Umtausch und Rückgabe von korrekt ausgelieferten Tickets sind ausgeschlossen. Eine Erstattung ist auch für den Verlust des Tickets durch den Kunden bzw. auf dem Postweg ausgeschlossen.
In den Fällen des Ausfalls, der Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung entscheidet der Veranstalter über die weitere Vorgehensweise. IWM Music GmbH trifft keinerlei Informationspflicht. Diese liegt im Zuge der örtlichen Medien-Kommunikation im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters.
Im Falle eines Veranstaltungsausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage des Originaltickets erstattet. Die Rückgabefrist dafür wird durch den Veranstalter festgelegt und ist somit für IWM Music GmbH bindend. Versandkosten werden in diesem Fall nicht zurückgezahlt. Im Falle von Veranstaltungsverlegung oder -Änderung können Tickets nur bis zum Veranstaltungstermin an IWM Music GmbH zurückgegeben werden. Der vollständige Kaufpreis wird erstattet, jedoch nicht die Versandkosten. Rückzahlungen erfolgen bar bzw. unbar durch Überweisung (bei Rücksendungen per Post) auf ein vom Kunden anzugebendes Konto.

6. Haftung

IWM Music GmbH ist, sofern nicht anders angegeben, kein Veranstalter und haftet dementsprechend nicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen.

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

IWM Music GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Die Daten, z.B. Namen, Adresse, E-Mail, Rufnummer usw. werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. IWM Music GmbH ist berechtigt, diese Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, sowie dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.

8. Schlussbestimmungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der IWM Music GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.